Die Fee hat eine Tanzen-Probe zu absolvieren, um zu ermitteln, ob der Tanz in der augenblicklich durchgeführten Variante eine angenehme Choreographie ergibt. Eine mißlungene Probe bedeutet nicht, daß der Tanz nicht schön ausgesehen hätte, doch ist er nicht so gelungen, wie er hätte gelingen können. Mit einer anschließenden Betören-Probe wird ermittelt, ob die hypnotische Wirkung auf den Betrachter sich entfalten kann. Bei mehreren Betrachtern wird eine Probe gewürfelt, um die Zuschläge anschließend für jeden Zuschauer einzeln zu verrechnen. Die Probe wird durch zwei Zuschläge erschwert: Zum einen um die Magieresistenz des Opfers. Je widerstandsfähiger das Opfer gegenüber der Magie ist, desto unwahrscheinlicher wird es, daß es der Verzauberung verfällt. Der zweite Zuschlag bezieht sich auf den Gemütszustand des Opfers. Tabelle soll dem Spielleiter einen Eindruck vermitteln, um welche Werte es sich hier handeln sollte.
Also in Kurzform:
- 1.
- Probe: Tanzen
- 2.
- Probe: Betören + MROpfer + ZustandOpfer
In Falle, daß beide Proben gelingen, vergißt der Betreffende mit Beginn der folgenden Kampfrunde alles, was er gerade vor hatte, ist von jeglicher Agression befreit und wird weiter der Fee zusehen, bis diese endet. Einmal der Fee verfallen, kann die hypnotische Wirkung nur durch außenstehende Personen gebrochen werden, die den Gebannten durch anstoßen oder ähnlich rüde Methoden in die Wirklichkeit zurückholen oder natürlich durch das Ende des Tanzes.
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Es ist ein sehr entspannendes Ereignis, das den Betrachter stets mit einem angenehmen Gefühl der inneren Zufriedenheit hinterläßt und Agressionen oder Rachegelüste lindert. Verfällt der Betrachter nach der Darbietung in Schlaf(und wurde er nicht unsanft aus seinem Tagtraum herausgerissen), heilen etwaige Wunden einen Punkt schneller als sonst üblich und es kann ebenfalls ein zusätzlicher Punkt Astralenergie aufgenommen werden. Für den Darsteller gilt dies natürlich nicht!
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